Betriebskostenabrechnungen

Betriebskostenabrechnung

Sie möchten Ihre Betriebskostenabrechnung für Ihre Immobilie erstellen lassen?


Sie sind privater Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft?


Sie möchten die Verwaltung in Ihren Händen behalten und Kosten einsparen, haben aber keine Möglichkeit oder keine Zeit eine korrekte, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Betriebskostenabrechnung zu erstellen?


Dann freue ich mich auf Ihren Anruf!


Ich erstelle für Sie als privaten Vermieter die Betriebskostenabrechnung oder für Sie als Eigentümergemeinschaft auch die Hausabrechnung für Kunden in ganz Deutschland.


Selbstverständlich übernehme ich auch die gesamte Hausabrechnung mit der Berücksichtigung sämtlicher Zahlungsvorgänge und Sollstellungen Ihrer Mietforderungen. Diese Abrechnung ist dann die Grundlage für Ihre Steuererklärung.


Gerne bin ich Ihnen behilflich - Fordern Sie noch heute unverbindlich ein Angebot an.

(Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer an, wenn mein Anrufbeantworter sich anstellt, sonst kann ich Sie leider nicht zurückrufen)


Erstellen Sie Ihre Abrechnung stets und rechtzeitig, damit Ihre Mieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen oder eine evtl. Nachzahlung aus der Abrechnung nicht kürzen oder sogar die Zahlung ganz verweigern können.


Der Mieter hat einen Rechtsanspruch auf die Abrechnung. Bei verspätet erstellter Abrechnung kann der Mieter die Nachzahlung verweigern, aber ein Guthaben einfordern.


Damit die Kosten der Abrechnung für Sie überschaubar, planbar und nachvollziehbar sind, gibt es keine zusätzlichen Gebühren oder zusätzliche sonstige Kosten bei Mieterwechsel oder für Porto und Versand.


Alle Preise berechnen sich nach Wohneinheiten, egal ob vermietet, Leerstand oder wenn durch Mieterwechsel zusätzliche Abrechnungen erstellt werden müssen.

Und da sich die Anzahl der Wohneinheiten nicht verändert, wissen Sie bereits vor Auftragserteilung, wie hoch die Kosten für die Betriebskostenabrechnung ausfallen werden.

Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.


Abgerechnet werden können 10 Betriebskostenarten mit unterschiedlichen Umlageschlüsseln, bei Bedarf aber auch mehr.

Bitte denken Sie daran, dass durch zu viele Betriebskostenarten die Abrechnung unübersichtlich werden kann.


Selbstverständlich können auch Zwischenzähler für den Kaltwasserverbrauch berücksichtigt werden - ohne Extrakosten!


Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung berechne ich Ihnen für ein Objekt mit:

                                                   

1 Wohneinheit    =      59,00 Euro 

2 Wohneinheiten =     90,00 Euro

3 Wohneinheiten =   125,00 Euro

4 Wohneinheiten =   150,00 Euro

5 Wohneinheiten =   175,00 Euro

6 Wohneinheiten =   200,00 Euro

7 Wohneinheiten =   225,00 Euro

8 Wohneinheiten =   250,00 Euro

9 Wohneinheiten =   275,00 Euro


ab 10 Wohneinheiten und/oder Gewerbeeinheiten erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.


Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für eine Eigentumswohnung berechne ich 46,00 Euro.

Für allgemeine und zusätzliche Beratungen, Aufwendungen, auch telefonisch, berechne ich je angefangene halbe Stunde 22,50 Euro, je Stunde 45,00 Euro.


Für die Erstellung der Heizkostenabrechnungen werden 70,00 Euro je Wohneinheit inkl. evtl. Nutzerwechsel berechnet. Die Kosten hierfür werden von mir  gem. Heizkostenverordnung in die Heizkostenabrechnung mit eingerechnet. Die Kosten für die Heizkostenabrechnung sind auf die Mieter mit umlegbar. Zusatzkosten durch Mieterwechsel und dadurch zusätzliche Abrechnungen fallen nicht an. Porto-, Versandkosten fallen ebenfalls nicht an. Die Heizkostenabrechnung kann ich Ihnen nur erstellen, wenn Ihre Wohnungen mit Wärmemengenzähler ausgestattet sind.

Alle Preise zzgl. 19% Umsatzsteuer.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abrechnungsservice:

Die Betriebskostenabrechnung und auch die Heizkostenabrechnung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung ist die Abrechnung vor der Weitergabe von Ihnen zu prüfen. Eine Haftung jeglicher Art muss ich leider ablehnen, dazu hat das Mietrecht und die Rechtssprechung unterschiedliche Meinungen und Auffassungen, die nicht immer nachvollziehbar und verständlich sind. Dies gilt besonders bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund der von mir erstellten Abrechnung.


Die Preise sind gültig ab 01.12.2020


 Letzte Aktualisierung erfolgte am 01.12.2020

 

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